Wachlinger Sachverstand

Immer eine Idee voraus

  • Dem Auge des Sachverständigen

  • entgeht nicht das kleinste Detail

  • Schicht für Schicht

  • kommt alles ans Licht!

  • Egal ob Beschichtung

  • oder Verschmutzung

Leistungsbereiche Übersicht

Malerarbeiten - Beschichtungen

Beschichtungen werden zur ästhetischen Gestaltung als zum Bauteilschutz eingesetzt. Die Beurteilung, inwieweit die technische und optische Eigenschaft einer Beschichtung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, bleibt der Beurteilung des den Sachverständigen im Maler- und Lackiererhandwerk vorbehalten.

Stuckateurarbeiten - Putz- und Putzsysteme

Putze haben die Aufgabe Oberflächen zu gestalten und bestimmte bauphysikalische Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist zwischen  Außen- und Innenputzen zu unterscheiden. Während der Außenputz, neben der Oberflächengestaltung, vordringlich das Mauerwerk bzw. die Wandbauteile vor Witterung und dergleichen schützen soll, werden an den Innenputz vorwiegend gestalterische Aufgaben gestellt.

Damit die geforderten Eigenschaften für das Putzsystem zutreffend ist, muss die Erstellung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Dazu zählen nicht nur die Putzausführung selber, sondern auch andere Faktoren wie beispielsweise die klimatischen Verhältnisse während der Ausführung und der Trocknung.

Die häufigsten Meinungsverschiedenheiten bestehen bei der Beurteilung der Oberflächenqualität von neu erstellten  Innenputzen. Besonders die Vorgaben der Qualitätsstufen Q1-Q4, lassen oftmals beim nachfolgenden Unternehmer Bedenken aufkommen. Es folgt eine Diskussion zwischen Putzer und Maler, ob die Oberflächenqualität dem Anwendungszweck und insbesondere der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Hier ist das geschulte Auge des Sachverständigen erforderlich, um eine Beurteilung schnell und sachlich korrekt treffen zu können.

WDVS  - Wärmedämm-Verbundsysteme

WDV-Systeme unterliegen strengen technischen Regeln. Diese Systeme bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung (baZ), welche durch das deutsche Institut für Bautechnik erteilt werden. Nur solche System dürfen nach den Regeln der Landesbauordnung der einzelnen Länder eingebaut werden.

Wird von den baZ abgewichen, würde das einem Schwarzbau gleichkommen. Den Nachweis der baZ, hat der Unternehmer zu erbringen. Inwieweit diese Regeln eingehalten wurden, wird vom Sachverständigen beurteilt. In Fällen, bei denen vom Regelsystem aus baulichen Gründen abgewichen werden muss, bedarf es einer Genehmigung im Einzelfall. Diese von der Obersten Baubehörde erteilt. Diese Genehmigung wird nur im Zusammenhang einer Bauüberwachung durch einen Sachverständigen erteilt.

Schimmelpilzbefall in Innenräumen

Bei der Beurteilung von Schimmelpilzbefall in Innenräumen sind immer zwei Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu zählen die bauphysikalischen und raumklimatischen Aspekte, welche für das Wachstum von Schimmelpilzen auf den Oberflächen verantwortlich sind, aber auch die gesundheitlichen Aspekte. Meine Leistung ist in diesem Fall ganzheitlich, das heißt, es wird die Schimmelpilzgattung bestimmt, die Sporenkonzentration in der Raum- und Außenluft bestimmt, als auch die bauphysikalischen und raumklimatischen Bedingungen beurteilt.