Gutachten
Gutachterliche TätigkeitIm Wesentlichen ist vom Sachverständigen zu beurteilen, ob die erbrachte Leistung dem Vertrag entsprechend ausgeführt wurde. Sind keine Sondervereinbarung, hinsichtlich der optischen und technischen Eigenschaften der Leistung vereinbart, ist zu beurteilen, ob das Werk sich für die vorgesehenen Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich ist und der Besteller nach Art der Leistung erwarten kann.
Somit ist zu prüfen, ob das Werk entsprechend den allgemeine anerkannten Regeln der Technik erbracht wurde. Hierfür sind die einschlägigen DIN-Normen zu beachten und die in Fachkreisen anerkannten Merkblätter und Richtlinien. Darüber hinaus muss der Sachverständige auch über die Erfahrung verfügen, wie das zu beurteilende Werk herzustellen ist. Er sollte deswegen über die praktische Erfahrung im zu beurteilenden Handwerksbereich verfügen. Denn nur, wenn man die zu beurteilende Leistung auch selber herstellen kann, verfügt man über die erforderliche Erfahrung.
Meine Tätigkeit wird von Gerichten jeder Instanz als auch von privaten und gewerblichen Auftraggebern in Anspruch genommen.